Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Versprechen
Unsere Linzer Torten werden frisch gebacken. Bitte bewahren Sie die Linzer Torte nach Erhalt im Kühlschrank auf.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Frische unserer Lebensmittelbestellungen verbindlich sind und daher nicht umgetauscht werden können.
Da unsere Linzer Torten handgefertigt sind, können geringfügige Abweichungen in Bezug auf Größe, Gewicht und Aussehen auftreten. Diese Abweichungen sind unvermeidbar und berechtigen nicht zu einer Preisminderung oder anderen Gewährleistungsansprüchen.
Lieferung
Wir vertreiben unsere Linzer Torten bisher nur in Deutschland. Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich. Wir sind bemüht immer zu dem von Ihnen genannten Wunschtermin zu liefern, so dass Ihre Sendung zum genannten Termin beim Empfänger ankommt.
Versandkosten
Die Versandkosten betragen 3,-€. Bei einem Bestellwert von mehr als 20,-€ übernehmen wir den Versand.
Auslieferung
Die Zustellung Ihrer Sendung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Wenn die Lieferadresse fehlerhaft oder unvollständig ist oder der Empfänger an dieser Adresse nicht bekannt ist, liegt die Verantwortung beim Besteller. In solchen Fällen behält sich Hoch’s Hofbäckerei das Recht vor, den vollständigen Betrag in Rechnung zu stellen. Falls eine Sendung aufgrund einer unrichtigen Lieferadresse an Hoch’s Hofbäckerei zurückgeschickt wird und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erneut mit der korrekten Adresse ausgeliefert wird, werden dem Kunden erneut Versandkosten berechnet.
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Sendung auch an eine andere Person übergeben werden kann, sofern anzunehmen ist, dass diese Person zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu gehören insbesondere Personen, die sich zum Zeitpunkt der Zustellung in den Räumlichkeiten des Empfängers befinden, sowie dessen Angehörige, Hausbewohner und Nachbarn. Bei Sendungen an Geschäftsadressen gilt die Sendung als zugestellt, sobald sie dem dort erreichbaren Personal übergeben wurde, das üblicherweise zur Entgegennahme befugt ist. Wenn die Sendung nicht auf diese Weise zugestellt werden kann, ist der Transporteur berechtigt, die Sendung innerhalb einer angemessenen Frist zur Abholung durch eine empfangsberechtigte Person bereitzuhalten. Dies gilt auch, wenn ursprünglich eine bestimmte Lieferzeit vereinbart wurde, der Empfänger oder eine zur Annahme berechtigte Person jedoch nicht anwesend ist.
Der Transporteur ist nicht verpflichtet, die Sendung zu hinterlassen, insbesondere wenn geeignete Behälter fehlen, die Zustellung unzugänglich ist oder andere unverhältnismäßige Schwierigkeiten eine Ablieferung unzumutbar machen. Sendungen, die gemäß den Bedingungen des Transporteurs als „unzustellbar“ gelten, können zurückgesendet werden. Dies gilt auch, wenn die Annahme verweigert wird oder erforderliche Gebühren nicht bezahlt werden. Im Falle des Annahmeverzugs oder der schuldhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller ist Hoch’s Hofbäckerei berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten, geltend zu machen.
Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Hoch’s Hofbäckerei übernimmt keine Verantwortung für Qualitätsminderungen oder andere Schäden, die durch die Nichtabholung der Lieferung beim Zusteller oder die Abwesenheit des Bestellers/Empfängers oder einer anderen empfangsberechtigten Person zum vereinbarten Lieferzeitpunkt entstehen.
Bezahlung
Für die Bezahlung wird WooCommerce verwendet. Aktuell werden Kreditkarte, ApplePay und GooglePay akzeptiert.
Reklamationen
Bei Reklamationen, wenden sie sich an uns:
Hoch’s Hofbäckerei
Mitteltal 3
77716 Fischerbach
E-Mail: info@hochs-backstube.de
Wiederruf / Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz ( vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 Fern AbsG) findet keine Anwendung, da die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde (vgl. § 312 Abs. 4 Ziff. 1 BGB).